Patent anmelden? Was Du über Patente wissen solltest

Das Wichtigste über Patente:

Ein Patent ist ein zeitlich begrenztes Monopol Folgendes muss eine Erfindung erfüllen damit man ein Patent bekommt:

1. Neu

2. Erfinderische Tätigkeit (muss sich also vom Stand der Technik abheben)

3. Gewerblich anwendbar.

4. Man muss die Gebühren bezahlen

5. Man muss keinen Prototyp haben!

Laufzeit maximal 20 Jahre und solange man die Jahresgebühren bezahlt. Die steigen übrigens von 70 Euro bis knapp 2000 Euro im letzen Jahr.

Du hast ein Patent oder möchtest gerne ein Patent anmelden um es dann zu vermarkten? https://www.erfinderberatung.com .

Erfindung der Woche: Warme Ideen für kalte Tage

Damit Sie bei Minusgraden nicht ins Frieren kommen und gut verpackt durch winterliche Landschaften spazieren, sollten Sie unsere Erfindung der Woche – zwei Gadgets, die Ihr Herz erwärmen – näher unter die Lupe nehmen.

Fox Snowflake Handwärmer

Warme Jacken, gepolsterte Stiefel: ohne diese geht im Winter gar nichts. Schwachstellen bilden aber Kopf und Hände, die leider aus dem Wintermantel ragen und einmal kalt zu unangenehmen Kälteproblemzonen werden. Nicht nur kuschlig eingemacht, sondern bei Bedarf angenehme Wärme spendend – diesen Job erledigen unsere Fox Snowflake Handwärmer, die in jede Jackentasche passen. Die liebevoll gestalteten Handwärmer hüllen Ihre Hände in warmen Strick ein und sind mit einer Geheimwaffe ausgestattet: dem Hotpack. Fangen Sie doch mal zu frösteln an, dann einfach das Metallplättchen knicken und im Nu erwärmt sich das Hotpack auf etwa 50°. In dieser warmen Dreiviertelstunde ist genug Zeit wieder Gefühl in die Fingerspitzen zu bekommen und sich ordentlich aufzuwärmen. Zuhause wird das Hotpack einfach aus dem Handwärmer genommen und für ca. 10 Minuten in kochendes Wasser gegeben.

Erfindung: Strick Ohrenschützer mit integriertem Kopfhörer

Erfindung: Strick Ohrenschützer mit integriertem Kopfhörer

Brrr, wenn kalter Wind um die Ohren saust, kann das schon ordentlich unangenehm werden! Da helfen am besten Ohrenschützer, aber Moment! – wie bleibt da noch gut Platz für die Kopfhörer? Mit unseren Strick Ohrenschützern mit integriertem Kopfhörer müssen Sie nicht mehr zwischen Musik und kalten Ohren entscheiden.

Ab jetzt gibt es wohlig warme Ohren mit feinstem Musikgenuss. Einfach das Kabel ins Handy oder den MP3-Player stecken und Winterklängen oder einheizenden Rockstücken lauschen. Rock-on!

Sie haben auch eine Erfindung oder Geschäftsidee? Bei Erfinderhaus und Erfinderladen wird Ihre Idee oder Ihre neue Erfindung kostenlos durchgecheckt! Sie erhalten eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung.Machen Sie hier einen unverbindlichen Innovationscheck!

Lizenzbox-Modell als neues Steuersparmodell

Im Zuge der Steuerstreitigkeiten zwischen der EU und der Schweiz und Liechtenstein werden neue Modelle der Steuerersparnis interessant, die allerdings einer Reform der gesetzlichen Grundlagen bedürfen. Es geht dabei konkret um Erträge aus geistigem Eigentum, sogenanntem Immaterialgütern. Diese sind steuerrechtlich in einigen EU-Ländern, aber vor allem in Liechtenstein und der Schweiz besonders begünstigt. Dieses Modell nennt sich Lizenzbox-Modell.

Wie funktioniert die Lizenzbox?
Als Lizenzbox wird speziell im Unternehmenssteuerrecht die Möglichkeit bezeichnet Erträge aus Immaterialgüterrechten gesondert auszuweisen und niedriger zu besteuern als andere Erträge.
Zu den immateriellen Gütern zählen Patente, Marken und Design, aber auch Software und Datenbanken.
Die Lizenzbox, mit welcher die relevanten Erträge typischerweise nur zu 20 % statt zu 100 % besteuert werden, ist ein gängiges Instrument zum Anlocken bzw. Halten gewisser mobiler Aktivitäten. Etwa zehn EU-Länder haben solche Konstrukte. Solange die Lizenzbox in mindestens einem EU-Staat existiert, ist sie auch für die Schweiz und Liechtenstein ein Thema.

Problematik und Nutzen
Durch die Verlagerung von Wertschöpfungsketten in ein tiefer besteuertes Umfeld kann ein strategischer Vorteil entstehen und die Konzernsteuerquote kann gesenkt werden. Allerdings sind gerade bei internationalen Sachverhalten rechtliche und wirtschaftliche Grenzen gesetzt. Generelle Kosten-Nutzen-Abwägungen über den ganzen Zeitraum der Nutzungsdauer eines immateriellen Gutes, etwa die Kosten der Implementierung, laufende Kosten, sowie Kosten bei Umstrukturierung und die Aufnahme am Markt, das Reputationsrisiko.

Die Lizenzbox in Liechtenstein
Liechtenstein zieht mit: Im Zuge der Totalrevision des Steuergesetzes, welches am 1. Januar 2011 in Kraft trat, wurde in Liechtenstein erstmals die Möglichkeit geschaffen, eine begünstigte Besteuerung von Einkünften aus Forschung und Entwicklung zu erlassen. Um dem europäischen Trend Rechnung zu tragen, sollte daher durch einen Sonderabzug von 80 % der positiven Patenteinkünfte – also des Reinertrags aus der Nutzung oder Verwertung der einzelnen Patente – ein steuerlicher Anreiz geschaffen werden, der Liechtenstein als EWR-Mitgliedsstaat als konkurrenzfähigen Standort attraktiv erscheinen lässt. In Liechtenstein liegt die Lizenzboxen-Besteuerung bei nur 2,5 %.

Die Lage in der Schweiz

Schwieriger als in Liechtenstein verhält es sich in der Schweiz: Bund und Kantone sind gewissen bundesrechtlichen Vorgaben und Einschränkungen unterworfen. Die Kantone haben die verfassungsmässigen Grundsätze der Besteuerung zu beachten. Der Bund kennt keine besonderen Steuerstati und begünstigt in diesem Bereich bisher nur die Prinzipalgesellschaften und die Swiss Finance Branch. Beim Wegfall der Vergünstigungen der kantonalen Steuerprivilegien als Verwaltungsgesellschaften wäre es jedoch fragwürdig, ob die Gesamtsteuersätze in der Schweiz überhaupt noch attraktiv für die bisher kantonal steuerprivilegierten Gesellschaften wären.

Immerhin wurde 2011 im Kanton Nidwalden ein Lizenzbox-System eingeführt, dass eine Besteuerung von 8,8 % vorsieht. Der zweite Knackpunkt in der Schweiz liegt in der Definition der für die Lizenzbox relevanten Erträge. Zentrale Fragen sind dabei: Nur Lizenzgebühren oder auch andere Verkaufserlöse oder gar eingekaufte Immaterialgüterrechte? Typische Lizenzboxen enthalten oft auch Verkaufserlöse auf gewissen nicht patentierten Produkten.


Lizenzbox-Modelle Schweiz und Liechtenstein im internationalen Vergleich

Im Vergleich zu den Lizenzboxen-Modellen der Länder Belgien, Niederlande, U.K. und Spanien ist das Immaterialgüterrecht nicht beschränkt auf die Patente. Das Fürstentum Liechtenstein definiert den Begriff Immaterialgüterrecht nicht weiter, lässt aber die Eigennutzung explizit zum Abzug zu.

Der zentrale Konflikt bei den Lizenzbox-Modellen liegt dabei auf der Hand: Je breiter eine Lizenzbox definiert ist, desto „besser“ ist dies aus Sicht der Standortattraktivität, aber desto höher sind die erwarteten Steuerausfälle im jeweiligen Herkunftsland und desto wackliger ist die internationale Akzeptanz.

Zurzeit gibt die internationale Praxis noch erhebliche Spielräume für die Ausgestaltung einer Lizenzbox. Entscheidend für die Akzeptanz der Lizenzboxen ist die wirtschaftliche Substanz am Ort der Besteuerung.

Steuerspar-Modell IP-Box-Gründung mit Begleitung durch die Innovative Financial Management
Um in den Genuss der niedrigen Steuersätze zu kommen wie sie in Liechtenstein und der Schweiz gelten, ist es notwendig, eine sogenannte IP-Box-Gesellschaft zu gründen. Es wird demnach eine spezielle Objektgesellschaft gegründet, also eine Gesellschaft verlegt für die Markenverwertung in einem Land mit einer „IP-Box“-Regelung. Diese ausländische Betriebsstätte tätigt Einnahmen über IP-Schutzrechte, das sind Marken- Lizenzrechte, Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte. Gemäß innerstaatlichem Recht werden Einnahmen von bestimmten IP- Schutzrechten niedrig besteuert. Möglich ist die Gründung einer Liechtensteiner Gesellschaft mit Vergabe einer Sublizenz an eine Schweizer Tochtergesellschaft. So gelangt man in den Genuss der niedrigen Liechtensteiner Steuersätze. Weil das DBA-Netz (Doppelbesteuerungs-Abkommen) in Liechtenstein erst im Aufbau begriffen ist, wird die Erwägung eines Domizils in der Schweiz geprüft, damit die IP-Gesellschaft durch die Sublizenz das umfangreiche DBA-Netz nutzen kann.

Bei diesen teils komplizierten Prozessen hilft das Schweizer Emissionshaus Innovative Financial Management, etwa bei der Gründung von Gesellschaften und anderen Treuhand-Angelegenheiten.

Link Tipps:

Schweizer Emissionshaus Innovative Financial Management
Erfinderhaus Patentvermarktungs GmbH

Erfindung der Woche – Steinzeit Kaffee- und Eierbecher

Die Steinzeit hat ihren Namen unter anderem bekommen, weil der Mensch hier sein Steinwerkzeug erfunden hat.

Erfinderladen_Steinzeit-Tasse

Neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Erfinderladen zufolge handelt es sich bei dem Steinwerkzeug aus der frühesten Epoche der Menschengeschichte nicht ausschließlich um Faustkeile und Hackwerkzeuge. Bereits vor einigen Millionen Jahren wurde auf die Manieren am Tisch sehr geachtet. Sein morgendlichen Durst direkt aus der Quelle stillen galt damals schon als verpönt und so schlug man sich aus der feinsten Keramik die ersten Becher.

Mit der Erfindung des Feuers war der Mensch dann auch soweit sein Frühstücksei auf der Feuerstelle zu kochen. Auch hierfür wurde schnell das richtige Besteck und Eiergefäß geformt.

Erfinderladen_Steinzeit-Eierbecher

Diese Woche kann man zwei der frühesten Erfindungen der Menschheit als Replika im Erfinerladen kaufen. Die hübschen Überreste aus dieser Zeit gibt es zudem in unserem Onlineshop.

Tribecraft die Erfinderkraft aus der Schweiz

Die Tribecraft AG mit dem Sitz in Zürich, sind Spezialisten für innovative Lösungen in der Produktentwicklung: Von der Analyse über die Konzeption bis hin zur Umsetzung ins Serienprodukt. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit und Ihr Denken ausserhalb von gängigen Lösungsansätzen schafft Tribecraft Neuerungen mit Marktpotential.

Bei Tribecraft ist die gesamte Entwicklung eines Produktes aus einer Hand erhältlich: die Konzeption, das Design, das Engineering. Von der Analyse bis zur Betreuung nach Markteinführung. Auch wer in Zusammenarbeit mit Tribecraft nur einzelne Kompetenzbereiche in Anspruch nimmt, profitiert genauso von Ihrer integralen Denkweise.

Ihre Gewinnstrategien wirken langfristig. Nicht nur im konkreten, auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden zugeschnittenen Objekt selbst zahlt sich die Investition aus: Die Innovationen stärken die Markenidentität und positionieren das Unternehmen Ihrer Kunden als Innovationsleader. Patente und Lizenzen sind nur zwei von vielen daraus resultierenden Vorteilen.

Neben dem selbstverständlichen Anwendungsnutzen ist Ihnen wichtig, dass von Ihnen entwickelte Produkte ihren Preis wert, ergonomisch und handhabbar sind. Mindestens so wichtig wie die funktionale Qualität sind Sinnlichkeit und Charakter – die Freude am attraktiven Produkt ist entscheidender Erfolgsfaktor.

Hier ein paar Innovation Beispiele:

scott_web
Für die „SUB“ Bike Linie 2010 von SCOTT hat Tribecraft den Urban Kit konzipiert, gestaltet und konstruiert. Schutzbleche aus steifem Aluprofil vereinfachen Montage und Optik. Hochwertig in Materialität und Lackierung, bilden sie die Basis, an der mit den SNAP & FIX Elementen direkt und unsichtbar System-Zubehör wie der neue Gepäckträger montiert werden kann.

max
Für Leggero gestaltet und entwickelt: das Transport-Multitalent max wandelt sich von Caddy zu Einkaufswagen zu Fahrradanhänger. Erhältlich im Internet-Shop.

pacII_hase
PAC-car II gewinnt den silbernen Hasen für sein Design und erhält einen Energy Globe Award für seine wegweisend umweltfreundliche Technologie – das Fahrzeug der ETH fährt mit der Menge Wasserstoff, die 1L Benzin entspricht 5385km. Energieeffizienz-Weltrekord dank hochoptimierter Aerodynamik und Leichtbau. Sie waren Partner bei Design und Entwicklung.

Monolith
Monolith für WC definiert den Spülkasten neu. Wasserführung, Spültank, Bedientechnik und die Anbindung für WC-Keramiken sind in einer Einheit zusammengefasst. Mit seiner schlichten, zeitlosen Formensprache und hochwertigen Materialien bildet er die Schnittstelle zwischen Raum und Keramik. Für Geberit konzipiert und gestaltet, von der Idee bis zum Produkt.

Neues Erfinderglück in Hamburg

Der Berliner Erfinderladen ist schon seit fast 4 Jahren bis über beide Ohren in den Erfinderladen in Salzburg verknallt. Das schöne Paar hat nun einen hübschen Spross bekommen und diesen an die Waterkant gepflanzt. Es hat etwas gebraucht, aber mittlerweile ist der Jungspund gereift und kann das Einmaleins der Erfindungen.
Erfinderladen Hamburg1
In der Gärtnerstraße 16 im schönen Eimsbüttel kann man das hübsche Kind ab dem 17. Juni 2014 genauer unter die Lupe nehmen. Der Laden hat bereits ein ganzes Potpourri an Kuriositäten, Nützlichen wie Praktischen, in sich vereint und bietet seine außergewöhnlichen Waren nun den Hamburgern an!
Erfinderladen Hamburg
Ob die Steife Brise (Luft in Dosen), Badesalz gegen den Weltschmerz oder auch einen Schutz gegen Frust; im Erfinderladen gibt es ausgefallene Geschenke aber auch praktische Alltagshelfer für die eigenen vier Wände.

Familie Gossmann hat sich dem Nachkommen der Erfinderläden angenommen und mit vereinter Kraft dafür gesorgt, dass alle Hamburger nun direkten Zugang zu den neusten Innovationen auf dem Markt haben.

Das Erfinderladen Team freut sich über den Zuwachs und lädt alle herzlich zur Eröffnung ein, um sich die Quelle der Inspiration und Kreativität anzuschauen!

Der Neue Weg zum europäischen Patent

Im Februar 2013 haben 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union feierlich das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht in Brüssel unterzeichnet. Mit den Unterschriften wird die Grundlage für ein europäisches Großprojekt geschaffen um die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union zu fördern. Es ist zugleich ein weiterer Schritt zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Ab ersten Quartal des Jahres 2014 sollen Erfindungen in der EU einheitlich und vor allem kostengünstiger geschützt werden.

Europäisches Gemeinschaftspatents

Kernziele des einheitlichen EU-Patentrechts
– Kostenreduzierung
– Bürokratieabbau
– Vereinfachung für Unternehmen
– Patent mit einheitlicher europaweiter Wirkung
– Einheitlicher Schutz einer Erfindung in über 24 Mitgliedsstaaten
– Schaffung einer einzigen und spezialisierten Patentgerichtsbarkeit

Europäisches Gemeinschaftspatent

Das Europäische Gemeinschaftspatent, offizieller Sprachgebrauch “Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung”, wird wie ein zusammenhängender Staat der oben genannten EPO behandelt. Durch die Wahl der gesamten EU wird das Europäische Gemeinschaftspatent in 25 von 27 Mitgliedsstaaten der EU als ein einziges Patent validiert. Ausnahmen bilden Spanien und Italien. Das bedeutet auch nur eine Jahresgebühr, aber auch der Verzicht von Übersetzungskosten bei der Validierung.

Erhebliche Kostenreduktion

Ziel des Einheitspatents ist es, Patentanmeldern in Europa einen vergleichbar starken Patentschutz zu bieten in 25 Ländern, wie ihn etwa die USA, Japan und China bereits kennen. Gegenüber dem klassischen Europäischen Patent sollen die Anmeldekosten nach Angaben der EU-Kommission um bis zu 80 Prozent reduziert werden. Zusätzlich sollen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des Einheitspatents deutlich sinken.

patent anmeldung

Über Erfindungen und Patente
Gibt es eine offizielle Definition von „Erfindung“?
Im Patentrecht ist die Definition, neu, erfinderisch, und gewerblich anwendbar. Darüber hinaus werden oft alle möglichen Innovationen als Erfindung bezeichnet auch wenn eine der Anforderungen für einen Patentschutz nicht gegeben sind. Von Erfindungen wird besonders oft im Zusammenhang mit technischen Problemlösungen gesprochen, etwa von der Erfindung des Motors oder des Dynamits. Solche Erfindungen können unter Umständen durch ein Patent oder als Gebrauchsmuster geschützt werden.

Eine Patentanmeldung ist auch eine Risikoinvestition, weil womöglich druckschriftlicher Stand der Technik zeigt, dass eine Erfindung nicht mehr neu ist. Ein Patentanwalt hilft Ihnen, den Antrag auf ein Schutzrecht vom Stand der Technik abzugrenzen oder den zeitlichen Ablauf der Anmeldung so zu steuern, dass Sie unnötige Kosten vermeiden können.
Unter einer Patentrecherche versteht man die Suche nach ähnlichen Erfindungen in der Patentliteratur die in Form von Patentschriften, Offenlegungsschriften, Gebrauchsmusterschriften vorliegen kann. Das ist notwendig, um festzustellen, ob eine bestimmte Innovation patentiert ist oder nicht. So eine Patentrecherche, welche den Stand der Technik kennzeichnet ist auch hilfreich bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Patentanmeldung.

Die Lockstyler Patent Innovation

Wussten Sie, dass jede 2.Frau zwischen 16 und 54 Jahren gefärbte Haarsträhnen trägt?
In Europa betrifft das mehr als 70 Millionen Frauen.
Mit den aktuellen Anwendungsmethoden, kann die Haarsträhnefärbung nicht durch unqualifizierte Personen duchgeführt werden.

Lockstyler

Mit der Einführung der patentierten Lösung, die sich auf betriebsbereiten Farbstoff Patronen stützt, wird LockStyler ™ das Haarsträhnefärbungsverfahren revolutionieren und Friseuren und Einzelpersonen eine einzigartige, umweltfreundliche und zertifizierte Bio Lösung bieten, die viel einfacher, sauberer und schneller ist, als jede bisher vorhandene Technik.

Lockstyler ™ glaubt fest an ökologische Verantwortung und bietet die besten Klassen von Farbstoffen, die Sie und Ihre Umwelt respektieren. Sie verwenden nur zertifizierte organische Farbstoffe, die frei von Ammoniak und Parabene sind und recycelbares Material für unsere betriebsbereite Patronen zur Haarsträhnefärbung.

Die Vision von LockStyler Erfinder aus dem Schweizer Daillens ist, innerhalb von 5 Jahren, die Referenz-Marke für Haarsträhnefärbung zu werden, durch die Umwandlung ihrer zugehörigen Prozess in ein einfaches, sauberes und schnelles Verfahren.

LockStyler ™ wurde auch am 26. September unter den Top drei Projekte Finalisten nominiert, aus mehr als 130 Konkurrenten, und als einziges Projekt aus der französischsprachigen Schweiz bei dem Swiss Startups.ch Awards Wettbewerb 2013.

IGE Crashkurs: Schutz des geistigen Eigentums

In dieser Einführung lernen die Teilnehmenden die Grundbegriffe, die verschiedenen Rechte und auch Pflichten, sowie die verschiedenen Systeme der Hinterlegung im Bereich der Marken, Patente und Designs kennen. Ausserdem werden ihnen Aufgaben und die Dienstleistungen des Instituts für Geistiges Eigentum näher gebracht. Dieses Basiswissen richtet sich insbesondere an Interessierte ohne besondere Vorkenntnisse.

IGE Patentschrift

Zielpublikum sind alle Interessierten, die sich ein Basiswissen im Bereich des geistigen Eigentums aneignen möchten.

Die Lernziele sind:

– kennen die Aufgaben und die Dienstleistungen des IGE
– kennen die Grundprinzipien der verschiedenen Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums (Marken, Patente, Urheberrechte, Know-how und Design)
– kennen die Rolle und die Funktion dieser Schutzrechte sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten
– kennen die Grenzen zwischen den einzelnen Schutzrechten
– wissen wohin sie sich bei Fragen wenden können

Es sind keine Vorkenntnisse als Voraussetzung nötig. Der Kurs wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Referent
Dr. Kamran Houshang Pour, Patentexperte, IP-Trainer

Programm
09.30 Vorstellung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Organisation, Aufgaben, Dienstleistungen)
10.00 Einführung in die verschiedenen Schutzsysteme des Geistigen Eigentums (Marken, Patente, Urheberrechte, Know-how und Design)
11.00 Pause
11.15 Die verschiedenen Systeme der Hinterlegung von Marken, Patenten und Designs ( regional, national und international)
12.00 Vorstellung der verschiedenen Dienstleistungen des IGE, Kontakt, Formulare (Download, telefonische Informationen, Registereinsicht, Datenbank
12.30 Evaluation
12.45 Ende der Veranstaltung

Termin am: 20. August 2013, 09:30 bis 12:45 Uhr, Bern, IGE
Kursgebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 300.– (inkl. Dokumentation und Kaffeepause).

Durchführungsort
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Stauffacherstrasse 65/59g
CH-3003 Bern

Über Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat seinen Sitz in Bern. Es ist für die Belange des Geistigen Eigentums in der Schweiz zuständig. Es wurde 1888 gegründet. Am 1. Januar 1996 erhielt es den Status einer selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalt. Das Institut ist in betriebswirtschaftlicher Hinsicht autonom, verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Handelsregister eingetragen. Es führt ein eigenes Rechnungswesen und ist in jeder Hinsicht vom Bundeshaushalt unabhängig. Mehr über die Aufgaben des IGE ?

Erfindung der Woche: Al Dente Pasta Timer

Was Mafioso – Al Dente und Pasta gemeinsam haben, zeigt uns heute die Erfindung der Woche, denn diese ist dieses Mal definitiv italienisch!

Al Dente Pasta Timer

Nie mehr Nudeln ohne Biss! Jeder kennt das irgendwoher. Man will einfach nur Nudeln kochen, doch am Ende sind sie matschig. Oder die Pasta soll richtig schön bissfest sein, ist aber so hart, dass sie zum ernsthaften Test der Zahnkronen avanciert. Damit ist jetzt Schluss. Al Dente, der Kochtopfmafioso, sagt matschigen Nudeln den Kampf an.

aldente_erfindung

Er sieht zwar aus wie ein Mitglied der Mafia, will einem aber nur Gutes. Man wirft ihn einfach zusammen mit den Nudeln ins kochende Wasser und wartet auf die richtige Oper. Ein integrierter Temperatursensor und ein Timer starten einen Melodiengenertor.

Nach 7 Minuten: “Triumphmarsch aus AIDA”
Nach 9 Minuten: “Gefangenenchor aus NABUCCO”
Nach 11 Minuten: ” La Donna e Mobile aus Rigoletto”

Gabriel Rupprecht der Erfinder erzählt uns die Geschichte zum Produkt!
Al Dente Pasta Timer Erfinder

“Al Dente entstand eigentlich durch Nachfragen der Kunden. Diese waren von dem PiepEi so begeistert und wollten jetzt auch ein Hilfsmittel für die perfekte Pasta. Also überlegte ich nicht lange und entwickelte einen Kochtopfmafioso der matschigen Nudeln den Kampf ansagt. Der Mafia Boss ist bereits an ein Fass gefesselt und muss nur noch mit der Pasta versenkt werden. Sind die Nudeln bissfest, spielt die musikalisch begabte Küchenhilfe italienische Opernarien!”

Ein tolles Geschenkt mit Humor und Charme – und natürlich einem Nutzen. Der Al Dente ist in beiden Erfinderläden erhältlich, kann aber auch bequem im Online-Shop für 15,90 € bestellt werden.