An sich Friedlich soll die Weihnachtszeit sein, aber, Haribo, klagt gegen Lindt, weil der „Schoko-Gold-Teddy“ dem „Goldbären“ ähnlich sieht. Zu ähnlich, meinte auch der Richter vom Landgericht Köln. Im Streit um Markenrechte erzielt Haribo nun einen Etappensieg gegen Lindt.
Eigentlich sehen sie sich der Goldbär von Haribo und der Teddy von Lindt Sprüngli gar nicht ähnlich.
Der Deutsche Fruchtgummi-Spezialist möchte den Verkauf des Schoko-Bären der Schweizer Konkurrenz wegen Verletzung von Markenrechten verbieten lassen. Über den montagelangen Krieg im Süßwarenregal haben nun die Richter ein Machtwort gesprochen: Der Teddy muss aus dem Regal. Das Kölner Landgericht untersagte am Dienstag dem Schweizer Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo den Verkauf des Schokobären.
Im Streit mit dem Schweizer Untefrnehmen Lindt beruft sich dass Haribu Unternehmen darauf, dass Haribo sowohl das Wortmarkenrecht „Goldbär“ als auch das Bildmarkenrecht an dem gelben Bären mit der roten Schleife besitzt. In der Bevölkerung habe der Goldbär schließlich einen 95-prozentigen Bekanntheitsgrad, heißt es. Und das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation: Beim Anblick des Schoko-Goldbären von Lindt mit roter Schleife, dem Teddy, werde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt, befand das Gericht, ließ aber Berufung beim Oberlandesgericht Köln zu.