Förderagentur Innosuisse entwickelt sich positiv

Innosuisse – die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung – ist aus Sicht des Bundesrates gut auf Kurs. Insbesondere beim Kerngeschäft, der Projektförderung, konnte sie sich sehr positiv entwickeln. So wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2019 auch dank intensiven Kommunikationsmassnahmen ein deutlicher Anstieg der Projekteingaben erreicht. Der Bundesrat hat deshalb am 22. April 2020 den Bericht der Innosuisse über die Erreichung der strategischen Ziele im Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis genommen und den Geschäftsbericht 2019 genehmigt.

Der 2018 erfolgte Übergang zur öffentlich-rechtlichen Anstalt hat bei Innosuisse zu grundlegenden Anpassungen bei der Governance und den Prozessen geführt. Die zu Beginn spürbare Verunsicherung bei einigen Akteuren im Innovationssystem gegenüber der neu aufgestellten Förderorganisation hat sich im Verlaufe des zweiten Geschäftsjahres gelegt.

Auch das Fördergeschäft 2019 im Bereich Innovationsprojekte hat sich wieder normalisiert. Sowohl in Bezug auf die Anzahl eingegangener und bewilligter Gesuche als auch auf die Höhe der Zusprachen (165 Millionen Franken) sind die Werte wieder vergleichbar mit dem letzten Geschäftsjahr der Vorgängerorganisation, der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Auch die Evaluationsdauer eines Gesuchs entspricht dem vorgegebenen Ziel, wonach Gesuchsteller innerhalb von 6–8 Wochen nach Eingabe einen Entscheid erhalten.

2019 hat Innosuisse die Instrumente zur Unterstützung des Unternehmertums weiter ausgebaut. Im Start-up-Coaching hat sich die Nachfrage seit Ablösung der KTI mittlerweile verdoppelt. Im Berichtsjahr hat Innosuisse insgesamt 60 Coaches akkreditiert. Über die verschiedenen Coaching-Angebote begleitet Innosuisse insgesamt rund 500 Start-ups. Die angebotenen Sensibilisierungs- und Ausbildungskurse im Bereich Unternehmertum wurden weitergeführt und von fast 3600 Teilnehmenden besucht.

Die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nationalfonds sowie mit kantonalen und regionalen Akteuren wurde weiter konkretisiert und intensiviert. Über ein Drittel der akkreditierten Innosuisse-Mentoren ist gleichzeitig an einer regionalen Innovationsförderinstitution tätig, was die Zusammenarbeit zwischen der Innosuisse und den kantonalen und regionalen Akteuren erleichtert und den KMU ein umfassendes Dienstleistungsangebot ermöglicht. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Nationalfonds bietet Innosuisse zudem das Programm BRIDGE an. An der Schnittstelle von Grundlagenforschung und wissenschaftsbasierter Innovation werden junge und erfahrene Forscherinnen und Forscher unterstützt.

Auf internationaler Ebene hat der Bund der Innosuisse Aufgaben der internationalen Innovationsförderung übertragen. So betreut die Innosuisse beispielsweise die Initiative für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte EUREKA sowie Partnerschaftsprogramme mit der Europäischen Union wie Eurostars.

Im Rahmen des Aktionsplanes Digitalisierung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung lancierte Innosuisse das Impulsprogramm «Fertigungstechnologie». Die 44 im Jahr 2019 bewilligten Projekte umfassen ein breites Spektrum an Innovationsthemen – von «additiv gefertigten hydraulischen Ventilen für Roboteranwendungen unter rauen Bedingungen» über das «3D-Drucken von Polymeren für die Medizintechnik» bis hin zur «Digitalisierung von Wertschöpfungsketten in der Maschinenindustrie» und Blockchain-Anwendungen im Dienstleistungsbereich. Zusätzlich wurden einige Projekte gefördert, um innovative Lösungen zur Erhöhung der Resilienz und der IT-Security zu erarbeiten – Stichwort Cyber Sicherheit.

Innosuisse weist im Geschäftsjahr 2019 einen Verlust von 7,1 Millionen Franken aus. Nach Abbau des Gewinnvortrags per 1.1.2019 und der Anpassung der Bewertungsreserven beträgt das Gesamtergebnis 2,7 Millionen Franken, das gemäss Beschluss des Bundesrates den auf 10% des Budgets limitierten gesetzlichen Reserven zugewiesen wird. Trotz der hohen Beitragszusprachen 2019 konnte der Finanzierungsbeitrag des Bundes wegen der geringen Verpflichtungen aus dem tiefen Gesuchseingang 2018 und der durch die Verfahren gegebenen Zeitspanne zwischen Beitragsentscheiden und Beitragsauszahlung nicht ausgeschöpft werden. Er liegt 35,1 Millionen Franken unter dem Voranschlag.

Innosuisse ist die Schweizerische Agentur zur Förderung wissenschaftsbasierter Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Innosuisse ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Der Bundesrat führt die Innosuisse mit strategischen Zielen. Die Aufsicht des Bundesrates erfolgt unter anderem durch die jährliche Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele auf Basis der Berichterstattung des Verwaltungsrates.

Links:

Innosuisse – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
https://www.innosuisse.ch 

Erfinderberatung – Deutschland – Österreich – Schweiz
https://www.erfinderberatung.com

Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund auf neuer Grundlage

Der Schweizer Bundesrat hat die Inkraftsetzung des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) beschlossen. Ebenso hat er die darauf basierenden Verordnungen gutgeheissen und das Beitragsreglement der Kommission für Technologie und Innovation KTI genehmigt. Damit entsprechen die rechtlichen Grundlagen der Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund zeitgemässen Anforderungen. Die Inkraftsetzung des FIFG und der Vollzugserlasse erfolgt bis auf vereinzelte Bestimmungen per 1. Januar 2014.

Als Hauptverordnung zum FIFG enthält die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) Vollzugsbestimmungen zu den zentralen Themen des FIFG. Darunter fallen die nationalen Förderprogramme, die Forschungsförderung durch die Bundesverwaltung (Beiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung sowie Ressortforschung), die Innovationsförderung, Beiträge zur Abgeltung der indirekten Forschungskosten (Overhead), die Verwertung der Forschungsresultate, die internationale Zusammenarbeit sowie die Koordination und Planung. Die Verordnung sieht Neuerungen namentlich bei der Regelung der Overheadbeiträge sowie im Bereich des geistigen Eigentums vor.

Bei der Regelung der Innovationsförderung konnte die V-FIFG von Detailbestimmungen entlastet werden. Grund dafür ist, dass diese in das Beitragsreglement der Kommission für Technologie und Innovation KTI überführt worden sind. Dieses Reglement stützt sich auf die im FIFG neugeschaffene Rechtsgrundlage ab und legt die Förderinstrumente der KTI transparent und praxisorientiert dar.

Im Weiteren präzisiert die Verordnung über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation die einzelnen nationalen Begleitmassnahmen entsprechend der Praxis. Ausserdem ist die Verordnung über das Informationssystem ARAMIS über Forschungs- und Innovationsprojekte des Bundes redaktionell überarbeitet und an die Terminologie des FIFG sowie die Praxis angepasst worden.

Das Parlament hatte das FIFG am 14. Dezember 2012 verabschiedet. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führte zu den Entwürfen der V-FIFG und des Beitragsreglements der KTI im Sommer 2013 eine Anhörung durch. Diese Anhörungsvorlage stiess auf ein positives Echo.